Wie läuft's mit der Mobilität? Interview mit Katrin Beining

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Das Gesamtplanverfahren ist die zentrale Schaltstelle für alle Leistungen der Eingliederungshilfe – nur was hier bewilligt wird, wird anschließend auch bezahlt. Am Ende des Verfahrens steht ein Bescheid, der rechtsverbindlich die Fachleistungsansprüche regelt. Dabei werden neun unterschiedliche Lebensbereiche betrachtet. Einer davon ist der Bereich Mobilität.

Im Verfahren können Leistungsberechtigte neben den gesetzlichen Betreuungen auch eine Person des Vertrauens heranziehen. Wenn gewünscht, sind das Mitarbeitende des Wittekindshofs. Katrin Beining ist Koordinatorin im Zentralen Sozialdienst des Wittekindshofs und regelmäßig an solchen Planungsgesprächen beteiligt.

Wie läuft’s mit der Mobilität, Frau Beining?

Ganz unterschiedlich. Die Bandbreite an zu klärenden Fragen ist beim Thema Mobilität groß: Kann jemand sich selbst oder Gegenstände bewegen oder halten? Können kurze oder lange Strecken und Hindernisse zu Fuß bewältigt werden? Kann sich jemand mit Rollstuhl oder Gehwagen fortbewegen? Kann er oder sie Transportmittel nutzen?

Es ist aber immer eine Kombination aus individuellen Bedarfen und den Umweltfaktoren. Dabei wird der Wohnort betrachtet. Ist die Umgebung hügelig oder flach? Auch der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr spielt eine Rolle. Verhindern Treppen und fehlende Aufzüge die Nutzung? Gibt es überhaupt erreichbare Haltestellen? Welche Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle und unterstützende Technologien wie Sprachsteuerungen, Zeitschaltuhren und Fernbedienungen können im Alltag benutzt werden? Das ist bei jedem Menschen individuell, also wird auch dieser Lebensbereich bei den Teilhabegesprächen unterschiedlich intensiv bearbeitet.

Was hat sich mit dem Gesamtplanverfahren verbessert?

Wie im Bundesteilhabegesetz festgeschrieben stehen der Mensch und seine Bedarfe im Mittelpunkt. Es wird also individueller geschaut, was die Person benötigt und wünscht. Das gilt für alle neun Lebensbereiche. Dabei werden Ziele und Maßnahmen festgehalten, die am Ende unstrittig sind. Hat jemand den Wunsch, drei Mal die Woche in den Werre-Park zu fahren oder seine Tante zu besuchen, entwickeln wir einen Plan, wie das ermöglicht wird.

Wo hakt es?

Ohne Engagement funktioniert es nicht. Mitarbeitende, rechtliche Betreuungen sowie Angehörige müssen Menschen mit Beeinträchtigung weiterhin dabei unterstützen und sie bestärken, Bedarfe und Wünsche zu entwickeln und diese auch zu äußern. Das ist ein Lernprozess. Wenn jemand Astronaut werden möchte, ist dies kein realistisches Ziel, aber der Wunsch wird ernstgenommen und festgehalten. Ein Zwischenziel im Planverfahren könnte in dieser Situation eine Fahrt ins Planetarium sein. Dafür gibt es dann eine finanzierte Begleitung. Das ändert aber nichts daran, dass der Bus sonntags nicht fährt.